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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 4/2025
Verwaltungsgemeinschaft
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Einführung des digitalen Bauantrages seit dem 01.01.2025

Seit dem ersten Januar 2025 lassen sich Bauanträge beim Landratsamt Coburg auch digital über die Homepage des Landratsamtes www.landkreis-coburg.de oder direkt über das BayernPortal unter www.bayernportal.de einreichen. Hinweis: Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit Bauanträge in Papierform zu stellen. Jedoch sind ab 2025 auch die Papieranträge direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die eingereichten Papierunterlagen werden durch die Bauaufsichtsbehörde digitalisiert.

Dies gilt ebenso für die Einreichung von Anträgen auf Vorbescheid. Auch Abgrabungsanträge nach dem Bayerischen Abgrabungsgesetz und entsprechende Anträge auf Vorbescheid sind über das Landratsamt Coburg einzureichen.

In den nachfolgenden Fällen erfolgt weiterhin die Entgegennahme von Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst:

  • Genehmigungsfreistellungsverfahren,
  • genehmigungsfreie Abgrabungen,
  • Anträge auf isolierte Ausnahme bzw. Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans sowie
  • Anträge auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften.

Grund hierfür ist, dass die Bearbeitung bzw. Entscheidung über diese Vorgänge nicht den Landratsämtern, sondern den Kommunen selbst obliegt.

Bei digitaler Einreichung der genannten Anträge und Unterlagen über die Online-Assistenten beim Landratsamt Coburg werden diese Vorgänge unverzüglich an die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst weitergeleitet.

Ebenso verhält es sich bei den Beseitigungsanzeigen, deren Vorlage in Papierform an das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde und an die jeweilige Kommune erfolgen muss. Eine beim Landratsamt digital eingereichte Beseitigungsanzeige wird umgehend an die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst weitergereicht.