Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 4/2026
Verwaltungsgemeinschaft
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Landratsamt Coburg

Zulassungsstelle Coburg - Aktionstag „Führerschein-Pflichtumtausch“ im Februar

Der Führerschein-Pflichtumtausch im Coburger Land läuft nach Ende der Antragsfrist am 19. Januar für die Führerscheine mit Ausstellungsdatum in den Jahren 1999 bis 2001 auf Hochtouren. Viele Bürgerinnen und Bürger haben dabei neue Führerscheine beantragt, die inzwischen von der Bundesdruckerei erstellt und an die Zulassungsstelle Coburg geliefert worden sind.

Zur schnellen und unbürokratischen Abholung bietet die Zulassungsstelle Coburg jetzt einen „Aktionstag“ für den Führerschein-Pflichtumtausch an. Am Donnerstag, den 26. Februar, besteht die Möglichkeit, in der Zeit zwischen 7.30 und 17.30 Uhr, beantragte und ausgestellte neue Führerscheine ohne Voranmeldung ausschließlich in der Zulassungsstelle (Wilhelm-Ruß-Straße 5) abzuholen. Dort stehen für die Bürgerinnen und Bürger nur während dem Aktionstag zwei Büros der Führerscheinstelle (je nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens A bis K und L bis Z) zur Verfügung. Mitzubringen sind zur Abholung ein Ausweisdokument sowie der bisherige Führerschein. Aufgrund der Abholung der Führerscheine ohne Voranmeldung kann es an dem Aktionstag zu Wartezeiten sowie einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit kommen.

Weil zwischen der Antragstellung und der Auslieferung der Führerscheine bis zu drei Wochen liegen können, empfiehlt sich ein vorheriger Anruf bei der Führerscheinstelle - insbesondere dann, wenn die Antragsteller noch keine automatisierte Benachrichtigungsmail zur Abholung ihres neuen Führerscheines bekommen haben. Die Führerscheinstelle ist unter der Rufnummer 09561/514-9550 zu erreichen.

Hinweis der Unteren Jagdbehörde: Tipps zum Umgang mit dem Rotfuchs in Wohngebieten

Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Coburg weist darauf hin, dass es durchaus nicht ungewöhnlich ist, dass Füchse als sogenannte Kulturfolger auch in Wohngebiete am Ortsrand oder in den Innerortsbereich vordringen. Dies geschieht in der Regel auf der Suche nach Fraß und ist insoweit ein normales Verhalten. Es handelt sich hierbei nicht um eine außergewöhnliche oder gefährliche Situation.

Die Untere Jagdbehörde erläutert insofern, dass in sogenannten befriedeten Bezirken (in bewohnten bzw. besiedelten Gebieten) weder durch Jäger noch durch Privatpersonen Wild erlegt werden darf. Auch das Erlegen (Schießen) von Füchsen ist dort rechtlich nicht zulässig.

Um das Anlocken von Füchsen zu vermeiden, bittet die Untere Jagdbehörde darum, keine offenen Futterquellen bereitzustellen. Insbesondere sollten Mülltonnen sicher verschlossen und mögliche Fressquellen im Garten - wie etwa Futterreste oder offen zugängliche Kompoststellen - vermieden werden.

Sollte es im Einzelfall dennoch zu Problemen oder besonderen Beobachtungen kommen, empfiehlt die Untere Jagdbehörde, Ruhe zu bewahren und sich an den zuständigen Jagdpächter oder die Untere Jagdbehörde zu wenden. Gemeinsam kann dann eine mögliche weitere Vorgehensweise (Abwehrmaßnahmen, ggf. Aufstellung von Lebendfallen) besprochen werden.