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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem Grub a.Forst
Ausgabe 6/2026
Gemeinde Grub a.Forst
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Amtlicher Hinweis - Wasserrecht und Bayerisches Verwaltungsverfahrensrecht

Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet „Zeickhorn Süd-Ost II“ in das Gewässer Aue

Die Gemeinde Grub a. Forst erschließt das Gewerbegebiet „Zeickhorn Süd-Ost II“ im Ortsteil Zeickhorn. Dabei ist beabsichtigt, das im Trennsystem in der Regenkanalisation gesammelte Niederschlagswasser in das Gewässer „Aue“ einzuleiten. Für diese Einleitung hat die Gemeinde Grub a. Forst beim Landratsamt Coburg eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 15 WHG beantragt.

Das Vorhaben wird gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 3 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) i. V. m. Art. 73 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auf der Internetseite des Landratsamtes Coburg unter „Aktuelles – Bekanntmachungen“ bekannt gemacht.

Die Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, können auf der Internetseite des Landratsamtes Coburg (www.landkreis-coburg.de) unter „Aktuelles – Bekanntmachungen“ für die Dauer eines Monats, und zwar vom 25.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026 eingesehen werden.