Der Gemeinderat Niederfüllbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2023, der Planungsverband „Am Rennberg“ in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2023, die 7. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung des Sondergebietes „Agrovoltaikanlage an der Hegetinsquelle“ und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage an der Hegetinsquelle“ im Parallelverfahren beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer sogenannten Agrovoltaikanlage zu schaffen.
Am 11.03.2024 hat der Gemeinderat Niederfüllbach beschlossen, den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans Niederfüllbach im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage an der Hegetinsquelle“ öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Am 12.03.2024 hat der Planungsverband „Am Rennberg“ beschlossen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage an der Hegetinsquelle“, zusammen mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht, öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Ziel und Zweck ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Agrovoltaik und die Gewinnung von Strom aus Erneuerbaren Energien - im speziellen aus Sonne - und dadurch Verringerung der CO² Emissionen, bei paralleler Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung. Damit wird den im LEP (Landesentwicklungsprogramm) formulierten Zielen zum Ausbau und der Förderung von regenerativen Energien nachgekommen, ohne der Landwirtschaft weiter Flächen zu entziehen.
Das geplante Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage an der Hegetinsquelle“ umfasst einen Geltungsbereich von ca. 1,71 ha der Flurnummer 315/1 der Gemarkung Niederfüllbach.
Dieser Aufstellungs- und Änderungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Bürgerbeteiligung
Nach § 3 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde Niederfüllbach die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen. Dabei sollen die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen aufgezeigt werden. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt hierzu in öffentlicher Darlegung und öffentlicher Auslegung in der Zeit vom
15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024
im Rathaus der VG Grub am Forst, Coburger Str. 23, 96271 Grub am Forst
Die Darlegungsunterlagen (Planentwurf und Begründung des Bebauungsplans, Planentwurf und Begründung der Flächennutzungsplan-Änderung sowie Umweltbericht) können dort während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Frist wird Auskunft über Planungsinhalt und Planungsziel erteilt (Darlegung). Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft unter https://www.grub-am-forst.de/vg_grub_am_forst/Niederf%C3%BCllbach/ eingesehen werden.
Die Auslegung erfolgt mit dem Hinweis, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann. Nicht fristgerecht abgegebene Bedenken und Anregungen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Über die vorgebrachten Äußerungen befindet der Gemeinderat. Führt die Bürgerbeteiligung zu einer Änderung der Planung, so findet keine erneute Anhörung statt. Dem Bürger wird jedoch noch Gelegenheit gegeben, weitere Anregungen und Bedenken bei der öffentlichen Auslegung des geänderten Plan-Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorzubringen.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:
| A. | Umweltbericht gemäß § 2a, Büro, Anschrift, Datum |
Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:
| Schutzgut | Art der Information |
| Tiere und Pflanzen | Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung |
| Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen |
| Boden | Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt |
| Wasser | Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt |
| Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts |
| Klima/Luft | Beschreibung des Plangebietes für die Frischluftbildung |
| Landschafts- und Ortsbild | Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild, |
| Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen |
| Natura 2000 | Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten |
| Mensch | Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials |
| Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
| Kultur- und Sachgüter | Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
| B. | Umweltrelevante Stellungnahmen (u.a., vorhandene Biotopstrukturen, erforderliche artenschutzrechtliche Prüfung, Ausgleichsmaßnahmen, Pflege der Flächen): |
Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:
| – | Amt für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten Coburg, 26.10.23 |
| – | Landratsamt Coburg Kreisbauamt, 24.11.23 |
| – | Wasserwirtschaftsamt Kronach, 23.11.23 |
| C. | Fachgutachten |
Zur Untersuchung von Auswirkungen der Planung wurden folgende Fachgutachten angefertigt:
| – | „Blendgutachten - Agrovoltaikanlage an der B303 bei Grub am Forst“ 10.05.2023 |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Flächenutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend
machen können, wenn sie die Möglichkeit der Stellungnahme innerhalb der festgelegten Frist wahrgenommen hätte.
Bastian Büttner, 1.Bürgermeister / Stellv. VG-Vorsitzender