Im Gemeindegebiet wird zunehmend festgestellt, dass an den Standorten der Altkleidercontainer unerlaubt Sperrmüll abgelagert wird. Dieses Verhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und führt regelmäßig zu erheblichen Problemen bei der Leerung sowie zu zusätzlichem Entsorgungsaufwand und Kosten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sperrmüll nicht an Altkleidercontainern abgestellt werden darf.
Für Privathaushalte im Landkreis Coburg besteht die Möglichkeit, zweimal jährlich eine gebührenfreie Sperrmüllabholung zu beantragen. Die Anmeldung erfolgt über die Firma Veolia unter Tel. 09563/7447-27, oder online über die Website des Landratsamtes Coburg.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!