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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 1/2023
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachungen


Stadt Harburg

Landkreis Donau-Ries

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bebauungsplan „Obere Breige III“, Ebermergen

Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat Harburg hat am 22.12.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Breige III“ im Verfahren gem. §13b i.V.m. §13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Planung wurde das Planungsbüro Godts, 73467 Kirchheim am Ries beauftragt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 250, 251, 255 (TF), 278 und 279/14 (TF) Gemarkung Ebermergen (TF=Teilfläche).

Er ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:

im Norden durch die Fl.-Nr. 249 (Grünland)

im Osten durch die Fl.-Nr. 242 (Wirtschaftsweg)

im Süden durch die Fl.-Nrn. 279 (Acker),

279/14 (TF, Grünstreifen),

im Westen durch die Fl.-Nrn. 279/8, 279/7 (jeweils Wohnen), 279/3 (Straße „Obere Breige“), 255 (Verkehrsfläche), 252 (Acker), 254 (Grünland)

jeweils Gemarkung Ebermergen

Die Stadt Harburg möchte mit diesem Bebauungsplan Planungsrecht zur Errichtung von Wohnbebauung schaffen, um der stetigen Nachfrage zu entsprechen und somit den Bedarf an Wohnraum zu decken. Die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Obere Breige III“ dient der Schaffung von Wohnraum, wobei insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit Kindern berücksichtigt werden sollen und die Bebauung dementsprechend mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen ist.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Harburg verzeichnet für das Plangebiet „Wohnbauflächen, sodass der Bebauungsplan aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann.

Die Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.

Harburg, den 13.01.2023
Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister  — (Siegel)