Die Stadt Harburg (Schwaben) erlässt aufgrund der Art. 22 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GO), Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:
Gebührensatzung zur Benutzungsordnung der Wörnitzhalle, der alten Turnhalle und der Räume in der Grund und Mittelschule in Harburg (Schwaben)
(Hallengebührensatzung)
(1) Die Stadt Harburg (Schwaben) erhebt für die Benützung der städt. Wörnitzhalle, der alten Turnhalle sowie Räumen in der Grund- und Mittelschule Harburg und ihrer Einrichtungen eine Benutzungsgebühr.
(2) Von Abs. 1 unberührt bleiben die im Vertrag vom 21.12.62 zwischen dem TSV Harburg und der Stadt Harburg (Schwaben) vereinbarten Sonderregelungen bezüglich der alten Turnhalle.
Schuldner der nach dieser Satzung zu entrichtenden Gebühren sind die Personen, Vereine und Gruppen, die die in § 1 genannten Räumlichkeiten und ihre Einrichtungen benützen.
Die Gebühren entstehen mit Beginn der Benutzung der Räume und ihrer Einrichtungen. Sie sind fällig mit der Beendigung der Benutzung bzw. bei Belegungen gemäß dem Sommer- bzw. Winterbelegungsplan mit Beendigung des Belegungszeitraumes.
(1) Benutzung der Hallen mit Einrichtungen im Rahmen des Belegungsplanes
Benutzung je Belegungsstunde 3,00 € pro Hallenteil
Die „alte Turnhalle“ gilt als ein Hallenteil.
(2) Benutzung der schulischen Räumlichkeiten
Benutzung je Belegungsstunde 4,00 € für die Aula ohne Nebenräume, 3,00 € je Klassenzimmer oder Räumlichkeiten etwa entsprechender Größe
(3) Veranstaltungen, Turniere, Lehrgänge
Als Veranstalter i.S. dieser Satzung gilt der jeweils hinter der Veranstaltung stehende Verband, Verein oder Institution. Dies gilt auch, wenn ein örtlicher Verein für diese Veranstaltung als Ausrichter fungiert.
a) | Benutzungstagesgebühr je Hallenteil oder „alte“ Halle oder einzelne Räume der Grund- und Mittelschule (Aula und Klassenzimmer) |
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| - | örtliche Vereine und Institutionen 20,-- € |
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| - | überörtliche Vereine, Verbände, Institutionen oder gewerbliche Veranstalter 100,-- € |
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| - | soweit die Räume als Übernachtungsunterkunft genutzt werden 400,-- € |
Auf- und Abbaugebühr
Die Tagessätze gelten auch für die Tage des Auf- und Abbaus, sobald eine zeitliche Überschneidung mit einer regulären Belegung erfolgt.
| b) | Einzelbenutzungsgebühr Foyer Wörnitzhalle 200,-- € |
| c) | Benutzungsgebühr Foyer Wörnitzhalle als Veranstaltungsraum im Zusammenhang mit einer Veranstaltung in der Wörnitzhalle (z.B. Ausstellungsraum, Gastronomiebetrieb, usw.) 50,-- € |
| d) | Benutzungsgebühr Küche 100,-- € |
| e) | Benutzungsgebühr Küche mit Bewirtung während einer Veranstaltung in der Wörnitzhalle durch einen gewerblichen Caterer 10% des Gesamtumsatzes mind. 300 Euro |
| f) | Versicherungspauschale 10,-- € |
| g) | Reinigung |
Die Organisation der Reinigung der Mietobjekte erfolgt durch den Veranstalter. Soweit dies nicht oder nicht ausreichend erfolgt, werden Reinigungskosten nach Aufwand mit einem Stundensatz von 30,00 € in Rechnung gestellt.
Diese Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01.02.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Benutzungsordnung der Mehrzweckhalle und der alten Turnhalle in Harburg vom 31.03.2023 außer Kraft.