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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 1/2024
Amtliche Mitteilungen
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Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Die Stadt Harburg (Schwaben) erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz folgende

1. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

§ 1

§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Stadt Harburg (Schwaben) behält sich vor, auch für die

Inanspruchnahme ihrer/seiner Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG) Kostenersatz zu erheben:

1.

Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,

2.

Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch,

3.

Leistungen der Schlauchpflege

Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.

§ 2

Inkrafttreten

Die Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Harburg (Schwaben), den 28.12.2023
Christoph Schmidt
1. Bürgermeister