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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 11/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Lage des Plangebietes (M 1:10.000)

Stadt Harburg (Schwaben)

Landkreis Donau-Ries

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bebauungsplan „Stadelfeld“

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 24.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Stadelfeld“ im Verfahren nach § 13b BauGB gefasst.

Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) wurde der § 13b BauGB jedoch für unvereinbar mit Unionsrecht erklärt. Daher hat der Stadtrat beschlossen, das nach § 13b BauGB begonnene Verfahren in ein Regelverfahren zu überführen, um das Bauleitplanverfahren ordnungsgemäß fortführen und abschließen zu können. Alle Schritte des jeweiligen Bauleitplanverfahrens sind somit neu einzuleiten, beginnend mit dem Aufstellungsbeschluss, der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs 1 BauGB usw. Der Aufstellungsbeschluss bzw. der Beschluss zur Überführung des Bebauungsplanes in das Regelverfahren wurde vom Stadtrat bereits am 28.09.2023 gefasst.

In seiner Sitzung am 29.02.2024 hat der Stadtrat dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Stadelfeld“ zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 29.02.2024 ist hierzu in der Zeit vom

25.03.2024 bis einschließlich 03.05.2024

online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Harburg (Schwaben), den 15.03.2024
Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister (Siegel)