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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 11/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Stadt Harburg (Schwaben)

Landkreis Donau-Ries

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Binsenäcker II“ Hoppingen

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 28.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Binsenäcker II“ Hoppingen gefasst.

In seiner Sitzung am 29.02.2024 hat der Stadtrat dem Vorentwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.

Der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 29.02.2024 ist hierzu in der Zeit vom

25.03.2024 bis einschließlich 03.05.2024

online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Harburg (Schwaben), den 15.03.2024
Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister (Siegel)