Der Stadtrat hat am 27.11.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Bebauungsplanes „Erweiterung ‚Grasbeet II‘ und Änderung östlicher Teil“ beschlossen.
Die Lage des Plangebietes ist dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.
Abbildung 1: Übersichtslageplan Baugebiet, Maßstab 1:10.000, ALKIS,
Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de
In der Sitzung vom 05.03.2026 hat der Stadtrat den Entwurf der Bebauungsplanaufhebung gebilligt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Veröffentlichung
Zu diesem Zweck werden die folgenden Unterlagen:
| • | Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 05.03.2026) |
| • | der Inhalt dieser Bekanntmachung |
| • | die im Folgenden genannten umweltbezogenen Informationen |
in der Zeit vom
16.03.2026 bis einschließlich 21.04.2026
im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> – „Rathaus“ – „Bekanntmachungen“.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Dauer der vorstehend genannten Veröffentlichungsfrist im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) während der genannten Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Möglichkeit zur Stellungnahme
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an die vorstehende Anschrift der Stadt oder zur Niederschrift bei der Stadt während der o.g. Öffnungszeiten.
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Verfügbare umweltbezogene Informationen
Zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Erweiterung ‚Grasbeet II‘ und Änderung östlicher Teil“ sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Die genannten Fachgutachten und Stellungnahmen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter den oben angegebenen Internet-Adressen oder im Rahmen der Auslegung bei der Stadt eingesehen werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.