Der nächste Ausgabetermin für Rattengift an der Kläranlage Harburg ist Donnerstag, 13.04.2023 von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Die Bekämpfung von Ratten ist grundsätzlich Aufgabe des Grundstückseigentümers. Allerdings wollen wir die Grundstückseigentümer in dieser Tätigkeit gerne unterstützen.
Wir bitten aber um Verständnis, dass Rattengift nur an beim Ausgabetermin persönlich anwesende Bürgerinnen und Bürger für deren Eigenbedarf abgegeben werden kann.
Die Ausgabe von größeren Mengen (Eimer) an Landwirte kann nur bei Vorlage des Sachkundenachweises erfolgen. Deshalb bitten wir Sie, bei der Abholung des Rattengifts Ihren Sachkundenachweis vorzulegen. Ohne den Nachweis der Sachkunde darf das Gift nicht ausgegeben werden. Kleinmengen werden weiterhin abgegeben.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf §4 des Tierschutzgesetzes hinweisen. Demnach darf die Tötung eines Wirbeltieres im Rahmen einer zulässigen Schädlingsbekämpfungsmaßnahme nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.