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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 12/2026
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes "Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen"
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Mit dem sachlichen Teil-Flächennutzungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Windenergieanlagen in zwei Sonderbauflächen westlich der Ortslage Harburg geschaffen werden. Damit soll die krisensichere Versorgung der Stadt und des nahegelegenen Zementwerks mit nachhaltig erzeugtem Strom sichergestellt werden.

Sonderbauflächen für Windenergieanlagen sind, sofern sie nicht in einem besonders sensiblen Gebiet gem. § 249c Abs.2 liegen, gemäß § 249c Abs. 1 BauGB als Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land darzustellen. Da derartige Ausschlussgebiete von der vorliegenden Planung nicht berührt werden, sollen die beiden Sonderbauflächen gleichzeitig als Beschleunigungsgebiete gem. § 249c BauGB dargestellt werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 05.03.2026 hat der Stadtrat dem Vorentwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.

Veröffentlichung

Zu diesem Zweck werden die folgenden Unterlagen:

• Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht sowie ergänzender umweltfachlicher Angaben (jeweils in der Fassung vom 05.03.2026)

• der Inhalt dieser Bekanntmachung

in der Zeit vom

30.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026

im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter https://stadt-harburg-schwaben.de/bekanntmachungen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Dauer der vorstehend genannten Veröffentlichungsfrist im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) während der genannten Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an die vorstehende Anschrift der Stadtverwaltung oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung während der o.g. Öffnungszeiten.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harburg (Schwaben), den 13.03.2026
Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister