Erlass der Haushaltssatzung
der Stadt Harburg (Schwaben)
für das Jahr 2023
Der Stadtrat der Stadt Harburg (Schwaben) hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Sie wird hiermit bekanntgemacht: I.
Haushaltssatzung der Stadt Harburg (Schwaben),
Landkreis Donau-Ries
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Artikel 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Harburg (Schwaben) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt,
er schließt im
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit 13.187.500,00 €
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit 6.773.100,00 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
wird festgesetzt auf: 476.000,00 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 550.000,00 € festgesetzt.
§ 4
| Die Steuersätze (Hebesätze) werden wie folgt festgesetzt: | ||
| Grundsteuer A | (land- und forstw. Betriebe) | 470 v. H. |
| Grundsteuer B | (sonst. Grundstücke) | 440 v. H. |
| Gewerbesteuer |
| 360 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.100.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Stadt Harburg (Schwaben)
Harburg, den 27.03.2023
Christoph Schmidt
1. Bürgermeister
II.
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.03.2023 Nr. 200; 027-941/2.2 die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 rechtsaufsichtlich genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom 03. April bis einschließlich 26. April 2023 bei der Stadtverwaltung (Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Stegmüller, Zimmer 14) öffentlich auf. Ferner kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während der Dauer der Gültigkeit in der Stadtverwaltung eingesehen werden.