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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 13/2023
Amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung 2023

Erlass der Haushaltssatzung

der Stadt Harburg (Schwaben)

für das Jahr 2023

Der Stadtrat der Stadt Harburg (Schwaben) hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Sie wird hiermit bekanntgemacht: I.

Haushaltssatzung der Stadt Harburg (Schwaben),

Landkreis Donau-Ries

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Artikel 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Harburg (Schwaben) folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt,

er schließt im

Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit 13.187.500,00 €

Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit 6.773.100,00 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

wird festgesetzt auf: 476.000,00 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 550.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

(land- und forstw. Betriebe)

470 v. H.

Grundsteuer B

(sonst. Grundstücke)

440 v. H.

Gewerbesteuer

360 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Stadt Harburg (Schwaben)

Harburg, den 27.03.2023

Christoph Schmidt

1. Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.03.2023 Nr. 200; 027-941/2.2 die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 rechtsaufsichtlich genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom 03. April bis einschließlich 26. April 2023 bei der Stadtverwaltung (Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Stegmüller, Zimmer 14) öffentlich auf. Ferner kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während der Dauer der Gültigkeit in der Stadtverwaltung eingesehen werden.