Erlass der Haushaltssatzung
der Siechenhausstiftung Harburg (Schwaben)
für das Jahr 2023
Der Stadtrat der Stadt Harburg (Schwaben) hat die Haushaltssatzung der Siechenhausstiftung Harburg (Schwaben) für das Jahr 2023 beschlossen. Sie wird hiermit bekanntgemacht:
I.
Haushaltssatzung
der Siechenhausstiftung Harburg (Schwaben),
Landkreis Donau-Ries
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Artikel 20 Stiftungsgesetz vom 26.9.2008 (GVBl. S. 834) i.V. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO), erlässt der Stadtrat folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt,
er schließt im
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit — 790,00 €
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit — 4.120,00 €
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Stadt Harburg (Schwaben)
Harburg, den 27.03.2023
Christoph Schmidt
1. Bürgermeister
II.
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.03.2023 Nr. 200; 027-941/6.2 die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 rechtsaufsichtlich behandelt.
Die Haushaltssatzung enthält nach Art. 67 und 71 Gemeindeordnung (GO) keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Art. 20 Abs. 3 Satz 3 Bayerisches Stiftungsgesetz i.V. Art. 61 bis 107 GO)
III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom 03. April bis einschließlich 26. April 2023 bei der Stadtverwaltung (Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Stegmüller, Zimmer 14) öffentlich auf. Ferner kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während der Dauer der Gültigkeit in der Stadtverwaltung eingesehen werden.