Stadtteile, die vor der Gebietsreform selbständige Gemeinden waren, haben laut Gemeindeordnung die Möglichkeit, einen Ortssprecher zu wählen, wenn sie nicht im Stadtrat vertreten sind. Auch die dort wohnende Bevölkerung soll eine Repräsentanz im Stadtrat haben, dazu ist laut Gemeindeordnung die Wahl eines Ortssprechers vorgesehen, der in einer Ortsversammlung gewählt wird und an den Sitzungen des Stadtrates mit beratender Stimme teilnimmt. Bei dem Amt des Ortssprechers handelt es sich um ein Ehrenamt. Bei der Kommunalwahl am 8. März 2026 wurden für die Stadtteile Schrattenhofen und Brünsee-Marbach jeweils kein Stadtrat als Vertreter des Stadtrates gewählt. Deshalb laden wir herzlich zur Wahl der Ortssprecher ein.
Einladung zur Ortsversammlung im Stadtteil Schrattenhofen;
hier: Wahl eines Ortssprechers / einer Ortssprecherin
Zu der am Montag, 13. April 2026, 18:00 Uhr im Gemeinschaftshaus „Am Glockenturm" im Stadtteil Schrattenhofen stattfindenden Ortsversammlung werden die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteiles Schrattenhofen recht herzlich eingeladen.
Bei dieser Ortsversammlung findet die Wahl eines neuen Ortssprechers / einer neuen Ortssprecherin für den Stadtteil Schrattenhofen statt.
Einladung zur Ortsversammlung im Stadtteil Brünsee-Marbach;
Hier: Wahl eines Ortssprechers / einer Ortssprecherin
Zu der am Dienstag, 14. April 2026, 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus „Am schönen Brunnen" stattfindenden Ortsversammlung werden die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteiles Brünsee-Marbach recht herzlich eingeladen.
Bei dieser Ortsversammlung findet die Wahl eines neuen Ortssprechers / einer neuen Ortssprecherin für den Stadtteil Brünsee-Marbach statt.