Der Stadtrat der Stadt Harburg (Schwaben) hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Sie wird hiermit bekanntgemacht:
Haushaltssatzung
der Stadt Harburg (Schwaben), Landkreis Donau-Ries für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Artikel 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Harburg (Schwaben) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit — 13.978.700,00 €
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit — 5.463.100,00 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
wird festgesetzt auf: — 2.513.000,00 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 450.000,00 € festgesetzt.
§ 4
| Die Steuersätze (Hebesätze) werden wie folgt festgesetzt: | ||
| Grundsteuer A | (land- und forstw. Betriebe) | 550 v. H. |
| Grundsteuer B | (sonst. Grundstücke) | 220 v. H. |
| Gewerbesteuer | 360 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.03.2025 Nr. 200; 027-941/1.2 die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 rechtsaufsichtlich genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom 14. April bis einschließlich 08. Mai 2025 bei der Stadtverwaltung (Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Stegmüller, Zimmer 14) öffentlich auf. Ferner kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während der Dauer der Gültigkeit in der Stadtverwaltung eingesehen werden.