Der Stadtrat der Stadt Harburg (Schwaben) hat die Haushaltssatzung der Siechenhausstiftung Harburg (Schwaben) für das Jahr 2026 beschlossen. Sie wird hiermit bekanntgemacht:
Aufgrund der Artikel 20 Stiftungsgesetz vom 26.9.2008 (GVBl. S. 834) i.V. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO), erlässt der Stadtrat folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
| Verwaltungshaushalt | |
| in Einnahmen und Ausgaben mit | 780,00 € |
| Vermögenshaushalt | |
| in Einnahmen und Ausgaben mit | 5.140,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.03.2026 Nr. 200; 027-941/6.2 die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 rechtsaufsichtlich behandelt. Die Haushaltssatzung enthält nach Art. 67 und 71 Gemeindeordnung (GO) keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Art. 20 Abs. 2 Satz 3 Bayerisches Stiftungsgesetz i.V. Art. 61 bis 107 GO)
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom 13. April bis einschließlich 5. Mai 2026 bei der Stadtverwaltung (Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Stegmüller, Zimmer 14) öffentlich auf. Ferner kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während der Dauer der Gültigkeit in der Stadtverwaltung eingesehen werden.