Die Vorschlagsliste der Stadt Harburg (Schw.) zur Auswahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 liegt in der Zeit vom 20.04. - 27.04.2023 im Rathaus Harburg, Zimmer 01, Einwohnermeldeamt Schloßstraße1, 86655 Harburg, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang) bzw. nach Abschnitt II Nrn. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 E - II - 14870/2021 und B2 - 0143 - 2 (BayMBl. Nr. 672), nicht aufgenommen werden durften oder sollten.