Der Stadtrat der Stadt Harburg (Schwaben) hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Sie wird hiermit bekanntgemacht:
Aufgrund der Artikel 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Harburg (Schwaben) folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit — 14.795.700,00 €
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit — 6.668.900,00 €
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf: — 1.424.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 620.000,00 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (land- und forstw. Betriebe) — 470 v. H.
Grundsteuer B (sonst. Grundstücke) — 440 v. H.
Gewerbesteuer — 360 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.400.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.03.2024 Nr. 200; 027-941/1.2 die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom 15. April bis einschließlich 06. Mai 2024 bei der Stadtverwaltung (Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Stegmüller, Zimmer 14) öffentlich auf. Ferner kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während der Dauer der Gültigkeit in der Stadtverwaltung eingesehen werden.