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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 16/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Erlass der Haushaltssatzung der Siechenhausstiftung Harburg (Schwaben) für das Jahr 2024

Der Stadtrat der Stadt Harburg (Schwaben) hat die Haushaltssatzung der Siechenhausstiftung Harburg (Schwaben) für das Jahr 2024 beschlossen. Sie wird hiermit bekanntgemacht:

I.

Haushaltssatzung

der Siechenhausstiftung Harburg (Schwaben),

Landkreis Donau-Ries

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Artikel 20 Stiftungsgesetz vom 26.9.2008 (GVBl. S. 834) i.V. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO), erlässt der Stadtrat folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt im

Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit 790,00 €

Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit 4.320,00 €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Stadt Harburg (Schwaben)

Harburg, den 08.04.2024
Christoph Schmidt
1. Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.03.2024 Nr. 200; 027-941/6.2 die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 rechtsaufsichtlich behandelt. Die Haushaltssatzung enthält nach Art. 67 und 71 Gemeindeordnung (GO) keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Art. 20 Abs. 2 Satz 3 Bayerisches Stiftungsgesetz i.V. Art. 61 bis 107 GO)

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom 15. April bis einschließlich 06. Mai 2024 bei der Stadtverwaltung (Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Stegmüller, Zimmer 14) öffentlich auf. Ferner kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während der Dauer der

Gültigkeit in der Stadtverwaltung eingesehen werden.