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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 16/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Grabsteine müssen auf ihre Standsicherheit überprüft werden

Die Friedhofsträger haben jährlich nach der Frostperiode die Standfestigkeit der Grabsteine zu überprüfen. Sollte diese Überprüfung mangelhaft durchgeführt sein, so haftet bei einem Unglücksfall der Friedhofsträger, also die Stadt Harburg.

Die diesjährige Überprüfung findet am Donnerstag, 25. April 2024, ab 08.00 Uhr in Harburg und anschließend in Hoppingen statt.

Ein Grabmal mit akuter Gefährdung soll sofort umgelegt werden. In weniger gefährlichen Fällen werden die Nutzungsberechtigten der Grabstätten zur Beseitigung der Gefahrensituation schriftlich aufgefordert. Dann muss dieser innerhalb von 4 Wochen auf seine Kosten die Standsicherheit herstellen lassen.

Selbstverständlich steht es allen Nutzungsberechtigten frei, an dieser jährlichen Grabsteinüberprüfung anwesend zu sein.

Ihr Friedhofsamt