Der Stadtrat der Stadt Harburg (Schwaben) hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Sie wird hiermit bekanntgemacht:
der Stadt Harburg (Schwaben), Landkreis Donau-Ries
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der Artikel 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Harburg (Schwaben) folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
Verwaltungshaushalt
| in Einnahmen und Ausgaben mit | 14.963.800,00 € |
| Vermögenshaushalt | |
| in Einnahmen und Ausgaben mit | 8.171.200,00 € |
§ 2 | |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf: ⇔2.110.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.250.000,00 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (land- und forstw. Betriebe) ⇔ 550 v. H.
Grundsteuer B (sonst. Grundstücke) ⇔ 220 v. H.
Gewerbesteuer ⇔ 360 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.450.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.03.2026 Nr. 200; 027-941/1.2 die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom 20. April bis einschließlich 12. Mai 2026 bei der Stadtverwaltung (Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Stegmüller, Zimmer 14) öffentlich auf. Ferner kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während der Dauer der Gültigkeit in der Stadtverwaltung eingesehen werden.