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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 18/2026
Amtliche Mitteilungen
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9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung

Hier:

a)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

b)

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

a)

Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Lage der Änderungsbereiche (Kennzeichnung „SO Biogas“ mit schwarzer Balkenlinie umrandet) ist den nachstehend abgedruckten Übersichtslageplänen zu entnehmen. Sie entsprechen im Wesentlichen dem Umgriff der parallel aufgestellten Bebauungsplanänderung und -erweiterung.

Übersichtslageplan der Flächennutzungsplanänderung Planbereich A, unmaßstäblich

 

 

Anlass und Ziel der Planung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist notwendig, um die baurechtlichen Voraussetzungen für die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brennhof“ zu schaffen.

Diese sieht vor das bisherige Anlagenkonzept seiner Biogasanlage (Standort A) und deren Komponenten sowie des Sattelitenblockheizkraftwerks (Standort B) zu optimieren, um die Kapazitäten (Leistung, Abwärmenutzung, Gasmenge) entsprechend den derzeitigen Anforderungen zur regenerativen Energiegewinnung zu erweitern und die Voraussetzungen für eine Ortsnahe Wärmeversorgung zu schaffen bzw. auszubauen.

Die Flächennutzungsplanänderung bildet die Grundlage (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB) für die Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brennhof“, da diese bislang nicht aus den Darstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt ist. Der Umfang der Flächennutzungsplanänderung entspricht dabei der Größe der Bebauungsplanänderung und -erweiterung und soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern und die künftige Inanspruchnahme von Grund und Boden auf ein unabdingbar notwendiges Maß beschränken.

Die bisherige Flächennutzungsplanung sieht im betreffenden Bereich derzeit Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft vor.

Die bisher dargestellten Grünflächen und die Flächen für die Landwirtschaft werden analog dem Bereich der Bestandsanlage im Wesentlichen ebenfalls in ein sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Biogasanlage“ und dazugehörige Grünflächen geändert.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brennhof“ im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgenommen.

Wahl des Verfahrens

Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.

b)

In seiner Sitzung am 16.04.2026 hat der Stadtrat dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.

Veröffentlichung

Zu diesem Zweck werden die folgenden Unterlagen:

Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie Begründung mit Umweltbericht

(jeweils in der Fassung vom 16.04.2026)

der Inhalt dieser Bekanntmachung

in der Zeit vom 

04.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026

im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter 

www.stadt-harburg-schwaben.de/bekanntmachungen

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de).

Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harburg (Schwaben), den 30.04.2026
Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister