Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung
| Hier: | |
| a) | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB |
| b) | frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
a) Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich umfasst
| • | im Planbereich A die Flurnummern 319 (TF), 1243 (TF), 1243/1 (TF), 1244(TF), 1244/2 (TF) Gemarkung Heroldingen, Stadt Harburg |
| • | im Planbereich B die Flurnummer 58/3 Gemarkung Heroldingen, Stadt Harburg |
| • | im Planbereich C die Flurnummer 286 (TF) Gemarkung Bühl im Ries, Gemeinde Alerheim |
| • | im Planbereich D die Flurnummer 73 (TF) Gemarkung Schrattenhofen, Stadt Harburg |
| • | im Planbereich E die Flurnummer 304 (TF) Gemarkung Heroldingen, Stadt Harburg (TF = Teilfläche) |
| Planbereich A (Biogasanlage) ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt: | |
| • | im Norden durch die Fl.-Nr. 1244 (TF, Acker) |
| • | im Osten durch die Fl.-Nrn. 1244 (TF, Grünfläche, Leitungsschutzstreifen), 1244/2 (TF, Wirtschaftsweg) |
| • | im Süden durch die Fl.-Nr. 319 (TF, Acker) |
| • | m Westen durch die Fl.-Nr. 1244/2 (TF, Wirtschaftsweg), 1243 (Brennhof), 1244 (TF, Acker) |
| jeweils Gemarkung Heroldingen | |
| Planbereich B (Satelliten-BHKW) ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt: | |
| • | - im Norden durch die Fl.-Nr. 58/1 (Acker) |
| • | - im Osten durch die Fl.-Nr. 58/3 (TF, Grasweg) |
| • | - im Süden durch die Fl.-Nr. 356 (Straße „Am Zehentstadel") |
| • | - im Westen durch die Fl.-Nr. 58/2 (Grasweg) |
jeweils Gemarkung Heroldingen
Übersichtslageplan, Maßstab 1:15.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de
Anlass und Ziel der Planung
Die 1. Änderung und Erweiterung ist notwendig, da der Vorhabenträger plant, das bisherige Anlagenkonzept seiner Biogasanlage (Planbereich A) und deren Komponenten sowie des Sattelitenblockheizkraftwerks (Planbereich B) zu optimieren, um die Kapazitäten (Leistung, Abwärmenutzung, Gasmenge) entsprechend den derzeitigen Anforderungen zur regenerativen Energiegewinnung zu erweitern und die Voraussetzungen für eine Ortsnahe Wärmeversorgung zu schaffen bzw. auszubauen.
Dies beinhaltet insbesondere:
Planbereich A
| • | Neubau eines Gasspeichers mit Versorgungsschacht |
| • | Aufstellen und Betreiben eines Heizwasser-Pufferspeichers |
| • | Änderung der Haubenabdeckung bestehender Behälter auf 1/2-Kugel in RAL 7037 (Staubgrau) |
| Planbereich B | |
| • | Neuerrichtung eines BHKW-Gebäudes |
| • | Aufstellen zusätzlicher Abgaskamine |
| • | Aufstellen eines Aktivkohlefilters |
| • | Errichtung eines Heizwasser-Pufferspeichers |
| • | Errichtung von Trafohäuschen |
Da die Stadt Harburg den Ausbau erneuerbarer Energien begrüßt und unterstützen möchte, befürwortet sie die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes, um so die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die vorgesehene Nutzung zu regeln.
Wahl des Verfahrens
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung und -erweiterung erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.
b)
In seiner Sitzung am 16.04.2026 hat der Stadtrat dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.
Veröffentlichung
Zu diesem Zweck sind die folgenden Unterlagen:
| • | Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie |
| • | Begründung mit Umweltbericht, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und FFH-Verträglichkeitsabschätzung (jeweils in der Fassung vom 16.04.2026) |
| • | schalltechnische Untersuchung der Fa. igi CONSULT GmbH mit Stand 16.04.2026 |
| • | der Inhalt dieser Bekanntmachung |
| in der Zeit vom | |
04.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026
im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter
www.stadt-harburg-schwaben.de/bekanntmachungen
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Möglichkeit zur Stellungnahme
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an
poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden.
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.