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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 18/2026
Amtliche Mitteilungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung

Hier:

a)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

b)

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

a) Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich umfasst

im Planbereich A die Flurnummern 319 (TF), 1243 (TF), 1243/1 (TF), 1244(TF), 1244/2 (TF) Gemarkung Heroldingen, Stadt Harburg

im Planbereich B die Flurnummer 58/3 Gemarkung Heroldingen, Stadt Harburg

im Planbereich C die Flurnummer 286 (TF) Gemarkung Bühl im Ries, Gemeinde Alerheim

im Planbereich D die Flurnummer 73 (TF) Gemarkung Schrattenhofen, Stadt Harburg

im Planbereich E die Flurnummer 304 (TF) Gemarkung Heroldingen, Stadt Harburg (TF = Teilfläche)

Planbereich A (Biogasanlage) ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:

im Norden durch die Fl.-Nr. 1244 (TF, Acker)

im Osten durch die Fl.-Nrn. 1244 (TF, Grünfläche, Leitungsschutzstreifen), 1244/2 (TF, Wirtschaftsweg)

im Süden durch die Fl.-Nr. 319 (TF, Acker)

m Westen durch die Fl.-Nr. 1244/2 (TF, Wirtschaftsweg), 1243 (Brennhof), 1244 (TF, Acker)

jeweils Gemarkung Heroldingen

Planbereich B (Satelliten-BHKW) ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:

- im Norden durch die Fl.-Nr. 58/1 (Acker)

- im Osten durch die Fl.-Nr. 58/3 (TF, Grasweg)

- im Süden durch die Fl.-Nr. 356 (Straße „Am Zehentstadel")

- im Westen durch die Fl.-Nr. 58/2 (Grasweg)

jeweils Gemarkung Heroldingen

 

 

Übersichtslageplan, Maßstab 1:15.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de

Anlass und Ziel der Planung

Die 1. Änderung und Erweiterung ist notwendig, da der Vorhabenträger plant, das bisherige Anlagenkonzept seiner Biogasanlage (Planbereich A) und deren Komponenten sowie des Sattelitenblockheizkraftwerks (Planbereich B) zu optimieren, um die Kapazitäten (Leistung, Abwärmenutzung, Gasmenge) entsprechend den derzeitigen Anforderungen zur regenerativen Energiegewinnung zu erweitern und die Voraussetzungen für eine Ortsnahe Wärmeversorgung zu schaffen bzw. auszubauen.

Dies beinhaltet insbesondere:

Planbereich A

Neubau eines Gasspeichers mit Versorgungsschacht

Aufstellen und Betreiben eines Heizwasser-Pufferspeichers

Änderung der Haubenabdeckung bestehender Behälter auf 1/2-Kugel in RAL 7037 (Staubgrau)

Planbereich B

Neuerrichtung eines BHKW-Gebäudes

Aufstellen zusätzlicher Abgaskamine

Aufstellen eines Aktivkohlefilters

Errichtung eines Heizwasser-Pufferspeichers

Errichtung von Trafohäuschen

Da die Stadt Harburg den Ausbau erneuerbarer Energien begrüßt und unterstützen möchte, befürwortet sie die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes, um so die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die vorgesehene Nutzung zu regeln.

Wahl des Verfahrens

Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung und -erweiterung erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.

b)

In seiner Sitzung am 16.04.2026 hat der Stadtrat dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.

Veröffentlichung

Zu diesem Zweck sind die folgenden Unterlagen:

Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie

Begründung mit Umweltbericht, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und FFH-Verträglichkeitsabschätzung (jeweils in der Fassung vom 16.04.2026)

schalltechnische Untersuchung der Fa. igi CONSULT GmbH mit Stand 16.04.2026

der Inhalt dieser Bekanntmachung

in der Zeit vom

04.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026

im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter

www.stadt-harburg-schwaben.de/bekanntmachungen

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an

poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harburg (Schwaben), den 30.04.2026
Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister