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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 18/2026
Amtliche Mitteilungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Salchhof“

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); vorhabenbezogener Bebauungsplan „Salchhof“

Hier:

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

a)

Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Salchhof“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 2717 (TF), 2717/1 (TF), 2718 (TF), 2719 (TF) und 2720 (TF) Gemarkung Harburg. (TF=Teilfläche)

Der Geltungsbereich (Planbereich 1) ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:

im Norden und Osten durch die Flurnummern 2717 (TF, Wald), 2718 (TF, Wald und Acker)

im Süden durch die Flurnummern 2717 (TF, Acker), 2717/1 (TF, Weg/Grünfläche), 2715 (Weg)

im Westen durch die Flurnummern 2717/1 (TF, Weg), 2717 (TF, baulicher Bestand im Salchhof)

jeweils Gemarkung Harburg

 

 

Übersichtslageplan, Maßstab 1:10.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de

Anlass und Ziel der Planung

Der Vorhabenträger beabsichtigt die Erweiterung seiner bestehenden, genehmigten Biogasanlage um zusätzliche Komponenten, die einen flexiblen Anlagenbetrieb ermöglichen und entsprechende Kapazitäten für das tägliche Betriebsgeschehen schaffen sollen.

Dies beinhaltet insbesondere

Aufstellen und Betreiben eines BHKW samt Container

Aufstellen und Betreiben eines Pufferspeichers

Aufstellen und Betreiben einer Gasaufbereitungsanlage

Aufstellen und Betreiben einer automatischen Notgasfackel

Änderung/Austausch der Haubenabdeckung der bestehenden Behälter

Erweiterung des bestehenden Fahrsilos

Errichtung zweier weiterer Gärrestelager

Anlage/Anpassung des Havariewalls an die bauliche Erweiterung

Da die Stadt Harburg den Ausbau erneuerbarer Energien begrüßt und unterstützen möchte, befürwortet sie die Aufstellung des Bebauungsplanes, um so die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die vorgesehene Nutzung zu regeln.

Wahl des Verfahrens

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.

b)

In seiner Sitzung am 16.04.2026 hat der Stadtrat dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Salchhof“ zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.

Veröffentlichung

Zu diesem Zweck sind die folgenden Unterlagen:

Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie

Begründung mit Umweltbericht, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und FFH-Verträglichkeitsabschätzung (jeweils in der Fassung vom 16.04.2026)

der Inhalt dieser Bekanntmachung

in der Zeit vom

04.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026

im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter

www.stadt-harburg-schwaben.de/bekanntmachungen

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an

poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harburg (Schwaben), den 30.04.2026
Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister