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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 18/2026
Amtliche Mitteilungen
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Einbeziehungssatzung „Kalbelweg“

Abbildung 1: Übersichtslageplan, Maßstab 1:10.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung - www.geodaten.bayern.de

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

 

Hier:

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

a)

Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Kalbelweg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Beabsichtigt ist die Errichtung einer Wohnbebauung und von Nebengebäuden.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 1147 Gemarkung Heroldingen.

Der Geltungsbereich des Bauortes (nördlicher Teil der Fl.-Nr. 1147 Gemarkung Heroldingen) ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:

  • im Norden durch die Fl.-Nr. 31 (Kalbelweg)
  • im Osten durch die Fl.-Nr. 1135 (Kalbelweg)
  • im Süden durch die Fl.-Nr. 1147 (TF, Acker)
  • im Westen durch die Fl.-Nr. 1147/1 (Acker)

jeweils Gemarkung Heroldingen

Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 BauGB.

Die Lage des Plangebietes ist dem Lageplan zu entnehmen, der nachfolgend abgebildet ist.

 

 

b)

In der Sitzung vom 16.04.2026 hat der Gemeinderat den Entwurf der der Einbeziehungssatzung gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Entwurf der der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 16.04.2026 sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind hierzu in der Zeit vom 04.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026 im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter

< www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an

poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harburg (Schwaben), den 30.04.2026
Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister