Mit Verfügung vom 29.04.2025 wurde eine Tlfl. der Fl.-Nr. 1494, Gemarkung Harburg („Schießhausstraße“) eingezogen.
Die Einziehung wird hiermit gem. Art. 41 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) öffentlich bekannt gemacht.
Die Einziehungsverfügung einschließlich der begründenden Unterlagen können von 12.05.2025 bis einschließlich 23.05.2025 im Rathaus Harburg (Schwaben), Schloßstr. 1, Zimmer 1 eingesehen werden.