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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 19/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung Grabsteinüberprüfung

Städt. Friedhöfe Harburg und Hoppingen

Grabsteine müssen auf ihre Standsicherheit überprüft werden

Die Friedhofsträger haben jährlich nach der Frostperiode die Standfestigkeit der Grabsteine zu überprüfen. Sollte diese Überprüfung mangelhaft durchgeführt sein, so haftet bei einem Unglücksfall der Friedhofsträger, also die Stadt Harburg.

Die diesjährige Überprüfung findet am Donnerstag, 15. Mai 2025, ab 08.00 Uhr in Harburg und anschließend in Hoppingen statt.

Ein Grabmal mit akuter Gefährdung soll sofort umgelegt werden. In weniger gefährlichen Fällen werden die Nutzungsberechtigten der Grabstätten zur Beseitigung der Gefahrensituation schriftlich aufgefordert. Dann muss dieser innerhalb von 4 Wochen auf seine Kosten die Standsicherheit herstellen lassen.

Selbstverständlich steht es allen Nutzungsberechtigten frei, an dieser jährlichen Grabsteinüberprüfung anwesend zu sein.

Ihr Friedhofsamt