Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung der Stadt Harburg (Schwaben) vom 10.05.2023
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Allgemeinverfügung zur Umbenennung einer Straße im Stadtteil Mündling
Die Stadt Harburg (Schwaben) erlässt folgende
Allgemeinverfügung | |
1. |
Die Straße „Schäfergasse“ im Stadtteil Mündling wird umbenannt in „In der Schäfergasse“. |
2. |
Die neue Straßenbezeichnung „In der Schäfergasse“ wird ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung festgelegt. |
3. |
Kosten werden für diesen Bescheid nicht erhoben. |
4. |
Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. |
Die Allgemeinverfügung kann mit ihrer Begründung während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus Harburg (Schwaben), Schloßstraße 1, 86655 Harburg (Schwaben), Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.