(1) Die Stadtbücherei Harburg ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Harburg (Schwaben). Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
(2) Jede Person ist berechtigt, die Stadtbücherei Harburg und ihre Angebote im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
(3) Während des Aufenthalts in der Stadtbücherei Harburg und der Nutzung ihres Medienangebots gilt diese Benutzungs- und Hausordnung.
(4) Entgelte, sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der eigens ausgefertigten Gebührenordnung für die Stadtbücherei Harburg in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei Harburg werden durch Aushang bekannt gemacht.
(1) Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokumentes an und erhält eine Benutzerkennung. Der Benutzer bestätigt mit Unterschrift, die Benutzerordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
(2) Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Bücherei zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Der Büchereibenutzer bestätigt mit Unterschrift die gesetzlich erforderliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Ergänzend gilt die Anlage Datenschutz.
(3) Minderjährige können selbst Benutzer werden. Für die Anmeldung legen Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. dessen Unterschrift.
(4) Dienststellen, juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag eines Vertretungsberechtigten an.
(5) Der Benutzer ist verpflichtet, der Stadtbücherei Harburg Änderungen des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen
(6) Die Ausleihe von Medien der Stadtbücherei Harburg ist nur mit einer gültigen Benutzerkennung zulässig.
(1) Gegen Vorlage der Benutzerkennung können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.
(2) Der Benutzer verpflichtet sich, die auszuleihenden Medien vor Verlassen der Büchereiräume unaufgefordert an der Verbuchungstheke vorzulegen und verbuchen zu lassen. Mit der Verbuchung und Übergabe der auszuleihenden Medien an den Benutzer ist dieser bis zur Verbuchung der Rückgabe für die Leihgegenstände verantwortlich.
(3) Die Leihfrist für Bücher beträgt vier Wochen. Für andere Medienarten kann die Büchereileitung kürzere Leihfristen bestimmen. Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.
(4) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
(5) Ausgeliehene Medien können auf Antrag des Benutzers vorbestellt werden. Wird ein zurückgelegtes Medium nicht innerhalb einer Frist von 8 Tagen abgeholt, kann die Stadtbücherei Harburg anderweitig darüber verfügen.
(6) Die Stadtbücherei Harburg behält sich vor, die Leihfrist für Teile des Bestandes oder in bestimmten Einzelfällen zu verlängern oder zu verkürzen, oder entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.
(1) Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
(2) Für einzelne Medienarten kann die Büchereileitung besondere Bestimmungen festlegen.
(3) Gesetzlich vorgeschrieben Altersangaben sind auch für die Ausleihe der Stadtbücherei Harburg verbindlich.
(1) Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Mahngebühr zu entrichten, sobald eine schriftliche Mahnung erfolgte.
(2) Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.
(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.
(2) Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.
(3) Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Stadtbücherei Harburg anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
(4) Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(5) Die Stadtbücherei Harburg haftet nicht für Schäden, die durch die Handhabung von Hard- und Software der Stadtbücherei Harburg an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Die gilt auch für Schäden an Geräten, die durch die Handhabung von Medien aus der Bücherei entstehen.
(6) Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Stadtbücherei Harburg nach pflichtgemäßem Ermessen.
(7) Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird eine Gebühr erhoben.
(1) Das WLAN stehen allen Büchereibenutzern zur Verfügung. Die Nutzungsdauer kann von der Büchereileitung festgelegt werden.
(2) Die Stadtbücherei Harburg haftet nicht:
| - | für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer |
| - | für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern |
| - | für Schäden, die Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen |
| - | für Schäden, die Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen. |
(3) Die Stadtbücherei Harburg schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen.
(4) Der Benutzer verpflichtet sich:
| - | die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und über das WLAN gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte (z.B. pornografische, rassistische und gewaltverherrlichende Darstellungen) im Internet ist untersagt. |
| - | keine Dateien und Programme der Stadtbücherei Harburg oder Dritter zu manipulieren |
| - | keine geschützten Daten zu manipulieren |
| - | die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Stadtbücherei Harburg entstehen, zu übernehmen. |
(1) Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbücherei Harburg beeinträchtigt werden.
(2) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Stadtbücherei Harburg keine Haftung.
(3) Essen, Trinken sowie das Rauchen sind in der Stadtbücherei Harburg in der Regel nicht gestattet.
(4) Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bücherei oder das mit seiner Ausübung beauftragte Büchereipersonal wahr. Der Anweisung ist Folge zu leisten.
Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung und die Hausordnung schwerwiegend oder weiderholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Stadtbücherei Harburg ausgeschlossen werden. Gelichzeitig kann die Benutzerkennung eingezogen werden.
Diese Benutzungs- und Hausordnung tritt mit dem 01.06.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- Gebühren- und Hausordnung für die Stadtbücherei vom 26.01.2002, zuletzt geändert am 19.04.2018 außer Kraft.