Die Stadt Harburg (Schwaben) erlässt aufgrund der Art. 22 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GO), Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:
Gebührensatzung zur Benutzungsordnung der Wörnitzhalle, der alten Turnhalle und der Räume in der Grund und Mittelschule in Harburg (Schwaben) vom 09.05.2025
(Hallengebührensatzung)
§ 1 Gebührenerhebung
(1) Die Stadt Harburg (Schwaben) erhebt für die Benützung der städtischen Wörnitzhalle, der alten Turnhalle sowie Räumen in der Grund- und Mittelschule Harburg und ihrer Einrichtungen eine Benutzungsgebühr.
(2) Von Abs. 1 unberührt bleiben die zwischen dem TSV Harburg und der Stadt Harburg (Schwaben) vereinbarten Sonderregelungen vom 21.12.1962 bezüglich der zeitlich definierten Kostenfreiheit einer Nutzung der damaligen „Alten Halle“, welche seit dem Anbau der später im rechten Winkel dazu erstellten Turnhalle nunmehr insbesondere den jetzigen Fitnessraum im vorderen Querbau der alten Halle beschreibt.
§ 2 Gebührenschuldner
Schuldner der nach dieser Satzung zu entrichtenden Gebühren sind die Personen, Vereine und Gruppen, die die in § 1 genannten Räumlichkeiten und ihre Einrichtungen benützen.
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren
Die Gebühren entstehen entsprechend der Buchungen im Belegungsplan. Änderungen sind der Stadtverwaltung spätestens eine Woche vor Belegung durch den Nutzer mitzuteilen. Die Gebühren sind fällig mit der Beendigung der Benutzung bzw. mit Beendigung des Belegungszeitraumes.
§ 4 Gebührenarten und Gebührenhöhe
(1) Benutzung der Hallen im Rahmen des fortlaufenden Sportbetriebs
Benutzung je Belegungsstunde 3,00 € pro Hallenteil
Die „alte Turnhalle“ gilt als ein Hallenteil.
(2) Benutzung der schulischen Räumlichkeiten
Benutzung je Belegungsstunde 4,00 € für die Aula ohne Nebenräume, 3,00 € je Klassenzimmer oder Räumlichkeiten etwa entsprechender Größe
(3) Veranstaltungen, Turniere, Lehrgänge
Als Veranstalter i.S. dieser Satzung gilt der jeweils hinter der Veranstaltung stehende Verband, Verein oder Institution. Dies gilt auch, wenn ein örtlicher Verein für diese Veranstaltung als Ausrichter fungiert.
a) Benutzungstagesgebühr je Hallenteil oder „alte“ Halle oder Räume der Grund- und Mittelschule (Aula und Klassenzimmer)
| Als Inventar zählen Tische, Stühle und Bühnenteile. | |
| - | örtliche Vereine und Institutionen ohne Inventar 20,-- € |
| - | örtliche Vereine und Institutionen mit Inventar 40,-- € |
| - | bei Veranstaltungen von örtlichen Vereine und Institutionen mit Eintritt wird zusätzlich eine pauschale Gebühr von 5% der Gesamteinnahmen, die durch den Eintritt anfallen, erhoben. |
| - | überörtliche Vereine, Verbände, Institutionen, gewerbliche oder sonstige Veranstalter ohne Inventar 150,-- € |
| - | überörtliche Vereine, Verbände, Institutionen, gewerbliche oder sonstige Veranstalter mit Inventar 300,-- € |
| - | bei Veranstaltungen von überörtlichen Vereinen, Verbänden, Institutionen, gewerblichen und sonstigen Veranstaltern mit Eintritt wird zusätzlich eine pauschale Gebühr von 10% der Gesamteinnahmen, die durch den Eintritt anfallen, erhoben. |
| - | soweit die Räume als Übernachtungsunterkunft genutzt werden 400,-- € |
Auf- und Abbaugebühr
Für die Auf- und Abbautage gelten die Benutzungstagesgebühren ohne Inventar, sobald eine zeitliche Überschneidung mit einer regulären Belegung erfolgt.
b) Einzelbenutzungsgebühr Foyer Wörnitzhalle 200,-- €
c) Benutzungsgebühr Foyer Wörnitzhalle als Veranstaltungsraum je Veranstaltungstag im Zusammenhang mit einer Veranstaltung in der Wörnitzhalle
(z.B. Ausstellungsraum, Gastronomiebetrieb, usw.) 50,-- €
d) Benutzungsgebühr Küche
| - | örtliche Vereine und Institutionen bei Nutzung der Küchentheke im vorderen Bereich ohne Ausstattung pro Tag 20,-- € |
| - | örtliche Vereine und Institutionen bei Nutzung der kompletten Küche mit dazugehöriger Ausstattung pro Tag 100,-- € |
| - | überörtliche Vereine, Verbände, Institutionen, gewerbliche und sonstige Veranstalter bei Nutzung der Küchentheke im vorderen Bereich ohne Kücheninventar pro Tag 70,-- € |
| - | überörtliche Vereine, Verbände, Institutionen, gewerbliche und sonstige Veranstalter bei Nutzung der kompletten Küche mit dazugehöriger Ausstattung pro Tag 10% des Gesamtumsatzes mind. 300€. |
e) Entgeltabrechnung
Um eine ordnungsgerechte Abrechnung zu gewährleisten sind innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung die Abrechnungsunterlagen der Stadtverwaltung vorzulegen. Bei Verzögerungen wird eine Gebühr von 5,-- € pro Tag fällig.
f) Stornogebühren
Beim Rücktritt eines Veranstalters innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Ausfallentschädigung von 100,-- Euro zu entrichten.
g) Reinigung
Die Organisation der Reinigung der Mietobjekte erfolgt durch den Veranstalter. Soweit dies nicht oder nicht ausreichend erfolgt, werden Reinigungskosten nach Aufwand mit einem Stundensatz von 35,-- € in Rechnung gestellt. Die Abnahme erfolgt durch den Hausmeister.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01.07.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Benutzungsordnung der Mehrzweckhalle und der alten Turnhalle in Harburg vom 22.12.2023 außer Kraft.