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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 21/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Stadt Harburg (Schwaben)

Landkreis Donau-Ries

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ebermergen II“

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 27.02.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ebermergen II“ beschlossen.

Nach der erfolgten Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 08.05.2025 den Entwurf der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.

Der Entwurf der. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 08.05.2025 ist hierzu in der Zeit vom 26.05.2025 bis einschließlich 04.07.2025 online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Zu dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sind folgende Arten von umweltrelevanten Informationen (teilweise in Form von Fachgutachten und Stellungnahmen) verfügbar, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes online bereitstehen und ebenfalls öffentlich ausliegen:

Umweltbericht in der Fassung vom 08.05.2025 mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser Klima und Luft, Landschaftsbild, Sach- und Kulturgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Flächenverlust, Immissionsschutz und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen

Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harburg (Schwaben), den 23.05.2025
Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister (Siegel)