Übersichtslageplan, Maßstab 1:10.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de
Hier:
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
a)
Der Stadtrat hat am 08.05.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Listhof“ gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich Bebauungsplanes (Planbereich1) erstreckt sich auf Teilflächen der Flurnummern 756, 770 und 774 Gemarkung Harburg.
Der Geltungsbereich der Ausgleichsflächen umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 4405 Gemarkung Fünfstetten, Gemeinde Fünfstetten.
Anlass/Ziel der Planung
Die 2. Änderung und Erweiterung ist notwendig, da der Vorhabenträger plant, das bisherige Anlagenkonzept seiner Biogasanlage und deren Komponenten zu optimieren, um die Kapazitäten (Leistung, Abwärmenutzung, Gasmenge) entsprechend den derzeitigen Anforderungen zur regenerativen Energiegewinnung zu erweitern und das bestehende Wärmenetz zu stabilisieren und die Wärmeverteilung für naheliegende Anwohner zu erhöhen.
| Dies beinhaltet insbesondere | |
| • | Neubau eines Zentralgangs |
| • | Aufstellen eines Abgaskamins und eines Pufferspeichers |
| • | Neuerrichtung eines BHKW-Gebäudes |
| • | Neuerrichtung eines Fahrsilos |
| • | Errichtung zweier weiterer Gärrestelager |
| • | Änderung der Haubenabdeckung bestehender Behälter auf 1/2-Kugel in RAL 7037 (Staubgrau) |
Da die Stadt Harburg den Ausbau erneuerbarer Energien begrüßt und unterstützen möchte, befürwortet sie die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes, um so die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die vorgesehene Nutzung zu regeln.
Verfahrensart
Die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.
b)
In seiner Sitzung am 08.05.2025 hat der Stadtrat dem Vorentwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Listhof“ zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 08.05.2025 ist hierzu in der Zeit vom
26.05.2025 bis einschließlich 04.07.2025
online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> - „Rathaus“ - „Bekanntmachungen“
Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Dauer der Auslegung sollen Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.