Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) steht auf der Vorwarnliste der Roten Liste Bayerns und Deutschland. Außerdem ist die Art in Anhang II und Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet, was unter anderem zur Folge hat, dass Schutzgebiete zur Erhaltung des Tagfalters auszuweisen sind.
In den FFH-Gebieten „7029-371: Wörnitztal“, „7130-301: Wemdinger Ried“ und „7130-371: Pfäfflinger Wiesen und Riedgraben bei Laub“ wurde der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) während der Erfassungen für die Managementpläne nachgewiesen. Aufgrund der fehlenden bzw. lückenhaften Informationen zum aktuellen Vorkommen und zur Verbreitung der Art in den vorgenannten FFH-Gebieten im Regierungsbezirk Schwaben hat die Regierung von Schwaben in diesen Schutzgebieten eine Kartierung des Tagfalters beauftragt. Es sollen mehrere Teilflächen mit potenziellen Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Phengaris nausithous) in diesem Jahr untersucht werden.
Ggf. erforderliche Begehungen zur Wiesenbrüterzeit erfolgen in enger Abstimmung mit der Gebietsbetreuerin des Nördlinger Ries.