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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 24/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Teilnehmergemeinschaft Huisheim II

Der Vorsitzende des Vorstandes

Dorferneuerung Huisheim II

Gemeinde Huisheim, Landkreis Donau-Ries

Verzicht auf die Wertermittlung

Bekanntmachung

Auf eine Einzelwertermittlung nach §§ 27 – 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i. V. m. Art. 8 ff. Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG) wird verzichtet. Es wird die pauschale Wertzahl 10 festgelegt.

Nach Art. 9 AGFlurbG zu § 33 FlurbG sind die Beteiligten zu informieren und es wird Ihnen die Möglichkeit zur Einsichtnahme gegeben.

Die Niederschrift zum Verzicht auf die Einzelwertermittlung liegt in der Zeit vom 20.06.2023 mit 04.07.2023 in der Verwaltung der Stadt Harburg (Schwaben), Schloßstraße 1, 86655 Harburg (Schwaben) nieder.

Es besteht die Möglichkeit in die Unterlagen Einsicht zu nehmen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei den Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Huisheim II am Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben)), Widerspruch erhoben werden.Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Dokuments unter der Adresse

poststelle@ale-schw.bayern.de

eingelegt werden. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben)), gewahrt.

Ist über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (Hausanschrift: Ludwigstr. 23, 80539 München - Briefanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München) schriftlich erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Teilnehmergemeinschaft Ellgau II) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.

Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

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Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen können dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/rechtsbehelf entnommen werden.

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Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.

Krumbach, 30.05.2023
gez. Ernst Fischer
Vorsitzender des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft