Stadt Harburg (Schwaben)
Landkreis Donau-Ries
Einbeziehungssatzung „Espenstraße“ 2. Erweiterung
Hier:
| a) | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| b) | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
a)
Der Stadtrat Harburg hat am 28.04.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Espenstraße“ 2. Erweiterung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Planung wurde das Planungsbüro Godts, Kirchheim am Ries beauftragt.
Der Geltungsbereich umfasst die Fl.-Nrn. 123 (TF) und 366/1 (TF, Ausgleich) Gemarkung Mauren.
Er ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
| • | im Norden durch Fl.-Nr. 123 (TF, Grünland) |
| • | im Osten durch Fl.-Nr. 125 (Grünland) |
| • | im Süden durch Fl.-Nr. 193 (Wirtschaftsweg) |
| • | im Nordwesten durch Fl.-Nr. 121/2 (Zuwegung zu Wohnen) |
jeweils Gemarkung Brachstadt
Die Lage des Plangebietes ist dem Lageplan zu entnehmen, der nachfolgend abgedruckt ist.
b)
In der Sitzung vom 25.05.2023 hat der Stadtrat den Entwurf der Einbeziehungssatzung gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 25.05.2023 liegt hierzu in der Zeit vom
17.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023
im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungsatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Harburg (Schwaben), den 07.07.2023