Lageplan M 1:10.000
Stadt Harburg (Schwaben)
Landkreis Donau-Ries
Bebauungsplan „Stadelfeld“
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Harburg hat am 27.10.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Stadelfeld“ beschlossen.
In der Sitzung vom 25.05.2023 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 25.05.2023 liegt hierzu in der Zeit vom
17.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023
im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken schriftlich (per Post; per Mail: poststelle@stadt-harburg-schwaben.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Harburg (Schwaben), den 07.07.2023