hier: Einziehung einer Teilfläche an öffentlichen Straßen; Tlfl. Fl.-Nr. 1089, Gem. Harburg
Mit Verfügung vom 27.06.2025 wurde eine Tlfl. der Fl.-Nr. 1089, Gemarkung Harburg („Heidestraße“) eingezogen.
Die Einziehung wird hiermit gem. Art. 41 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) öffentlich bekannt gemacht.
Die Einziehungsverfügung einschließlich der begründeten Unterlagen können vom 07.07.2025 bis einschließlich 18.07.2025 im Rathaus Harburg (Schwaben), Schloßstraße 1, Zimmer 1 eingesehen werden.