Stadt Harburg (Schwaben)
Landkreis Donau-Ries
Der Stadtrat Harburg hat am 24.11.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In der Sitzung vom 27.06.2024 hat der Stadtrat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.06.2024 ist hierzu in der Zeit vom
15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024
online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“
Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Zu dem Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in vollem Umfang eingesehen werden können (wenngleich sie sich inhaltlich auf den parallel aufgestellten Bebauungsplan beziehen):
Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Landschaft
- BUND Naturschutz in Bayern e.V., Stellungnahme vom 02.06.2024: Hinweis auf den Flächenverbrauch durch die angedachte Bebauung, Anregung zur Verstärkung der Eingrünung, Hinweis auf die Beeinträchtigung des unweit gelegenen FFH-Gebietes aufgrund des Verlustes einer Pferchfläche durch die Überplanung, Anregung zur Überarbeitung des Fachbeitrags zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, da die Wirkung des Vorhabens nach Ansicht des Einwenders größer eingeschätzt werden müsste
Alle Schutzgüter der Umwelt
- Umweltbericht in der Fassung vom 27.06.2024: Zusammenfassende Beschreibung und Bewertung der schutzgutbezogenen Auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung
Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.