Landkreis Donau-Ries
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogen Bebauungsplanes „Campingplatz am Kratzhof“
Hier:
a) Aufstellungsbeschluss: Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
a) Der Stadtrat Harburg hat am 21.12.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 7. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Campingplatz am Kratzhof“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Planung wurde das Planungsbüro Godts beauftragt.
Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung entspricht dabei im Wesentlichen dem Geltungsbereich des parallel aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Die Flächennutzungsplanänderung ist erforderlich, da die bisherige Flächennutzungsplanung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Grünflächen“ vorsieht und somit die Festsetzung eines Sondergebietes nicht aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans entwickelt werden kann.
Die bisherigen Darstellungen werden in den betroffenen Bereichen im Wesentlichen in ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Camping“ und Grünflächen geändert.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Campingplatz am Kratzhof“ im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgenommen.
b) Der Stadtrat Harburg hat in seiner Sitzung am 21.12.2023 dem Vorentwurf der 7. Flächennutzungsplan-änderung zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß §3 Abs.1 BauGB auszulegen.
Der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.12.2023 ist hierzu in der Zeit vom
29.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024
online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de > „Rathaus“ > „Bekanntmachungen“
Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.