Übersichtslageplan (M 1:10000)
Landkreis Donau-Ries
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
vorhabenbezogener Bebauungsplan „Campingplatz am Kratzhof“
Hier:
| a) | Aufstellungsbeschluss: Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB |
| b) | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3Abs. 1 BauGB |
Der Stadtrat Harburg hat am 21.12.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Campingplatz am Kratzhof“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Planung wurde das Planungsbüro Godts beauftragt.
Der Geltungsbereich umfasst die Fl.-Nrn. 2601 (TF) und 741 (TF) Gemarkung Harburg (Vorhabenstandort) und Fl.-Nr. 882 Gemarkung Harburg (Ausgleich, CEF-Maßnahme). TF = Teilfläche
Das Gebiet des Bebauungsplanes ist wie folgt umgrenzt:
| • | im Norden durch die Fl.-Nrn. 2601 (TF, Hofstelle), 2603 (TF, Hofstelle, Acker) |
| • | im Osten durch die Fl.-Nrn. 2603 (TF, Hofstelle, Acker), 741 (TF, Acker), |
| • | im Süden durch die Fl.-Nr. 741 (TF, Acker) |
| • | im Westen durch die Fl.-Nrn. 751 (Acker) |
jeweils Gemarkung Harburg
Die Lage des Plangebietes ist nachfolgendem Lageplan zu entnehmen,
Der Stadtrat Harburg hat in seiner Sitzung am 21.12.2023 dem Vorentwurf des vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.12.2023 ist hierzu in der Zeit vom
29.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024
online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> -> „Rathaus“ -> „Bekanntmachungen“
Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z. B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.