Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen. Die Satzung wird hiermit bekanntgemacht:
Auf Grund der Art. 8 u. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Mittelschulverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 377.450,00 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 78.400,00 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 0,00 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
1. Verwaltungsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 264.300,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Schülerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2025 auf 124 Schüler (ohne Gastschüler) festgesetzt.
Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 2.131,45 € (Vorjahr 1.779,20 €) festgesetzt.
2. Investitionsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 31.400,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2025 auf 124 Schüler (ohne Gastschüler) festgesetzt.
Die Investitionsumlage wird je Schüler auf 253,23 € (Vorjahr 166,40 €) festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 60.000,00 € festgesetzt.
Die Schulverbandsumlage wird für jedes Haushaltsjahr neu festgesetzt. Die Schulverbandsumlage wird am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des jeweiligen Rechnungsjahres zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind ohne weitere Mitteilungen zu den o. g. Terminen auf das Konto des Mittelschulverbandes zu überweisen. Werden die Umlagen nicht rechtzeitig entrichtet, so können von der säumigen Stadt/Gemeinde Zinsen in Höhe von einhalb vom Hundert für jeden vollen Monat erhoben werden.
Ist die Verwaltungsumlage bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht festgesetzt, so sind die Beträge des vorangegangenen Haushaltsjahres zunächst als Teilzahlung zu den o.g. Terminen unaufgefordert weiterzuzahlen. Die Angleichung erfolgt nach Rechtskraft der neuen Haushaltssatzung.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Das Landratsamt Donau-Ries hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 rechtsaufsichtlich behandelt und teilt mit Schreiben vom 15.12.2025, Nr. 200; 027-941/4.2 mit, dass die Haushaltssatzung nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG in Verbindung mit Art. 67 und 71 GO keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom 19. Januar 2026 bis einschließlich 02. Februar 2026 bei der Verwaltung des Schulverbandes, (Leiter der Finanzverwaltung der Stadt Harburg, Herrn Stegmüller, Zimmer Nr. 14) öffentlich auf. Ferner kann die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen während der Dauer der Gültigkeit in der Stadtverwaltung Harburg (Schwaben) eingesehen werden.