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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 31/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze;

Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Verfüllung des Steinbruchs Badersberg, Heroldingen (Fl.-Nrn. 290 - 293, Gemarkung Heroldingen) durch den AWV Nordschwaben

B e k a n n t m a c h u n g:

Der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben beantragt die Wiederverfüllung des ehemaligen Steinbruchs „Badersberg“ im Stadtteil Heroldingen. Bei der Maßnahme wird zwar kein Grundwasser freigelegt, der Grundwasserflurabstand ist jedoch geringer als 1 m, sodass ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich ist. Die Verfüllung erfolgt mit unbelastetem Bodenaushub und Fremdmaterial (Z-1.1) bis zur ursprünglichen Geländehöhe. Weiterhin wird eine Sorptionsschicht eingebaut.

Mit Schreiben vom 09.02.2022 und der Vorlage der entsprechenden Planunterlagen beantragte der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben beim Landratsamt Donau-Ries die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Verfüllung des Steinbruchs „Badersberg“ im Grundwasserschwankungsbereich.

Das Vorhaben des Abfallwirtschaftsverbandes beinhaltet eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und bedarf gemäß § 8 Abs. 1 WHG der

- gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG.

Die Planung beinhaltet das Verfüllen des Steinbruchs auf den Fl.-Nrn. 290 bis 293 der Gemarkung Heroldingen und bedarf, da die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis beantragt wurde gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG, der Durchführung eines Verfahrens nach den Art. 72 bis 78 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).

Das erforderliche wasserrechtliche Verfahren wird derzeit beim Landratsamt Donau-Ries, Donauwörth, Pflegstraße 2, Haus C, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.95, durchgeführt.

Im beim Landratsamt Donau-Ries anhängigen wasserrechtlichen Verfahren ist von folgenden Verfüllmengen und -höhen auszugehen:

Es wird darauf hingewiesen, dass

1.

die Planunterlagen in der Zeit von 14.08.2023 bis 14.09.2023 (1 Monat) im Rathaus der Stadt Harburg (Schwaben), Zimmer Nr. 19 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegen.

2.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 28.09.2023, bei der oben genannten Auslegungsstelle oder dem Landratsamt Donau-Ries, Donauwörth, Pflegstraße 2, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben kann,

3.

falls gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben werden, diese eventuell in einem später stattfindenden Erörterungstermin erörtert werden. Gegebenenfalls wird ein solcher Termin noch ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden rechtzeitig vorher über Zeit und Ort des Erörterungstermins benachrichtigt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden,

4.

die Zustellung der Entscheidung über die aufrecht erhaltenen Einwendungen und die Benachrichtigung der Einwendungsführer von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.