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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 31/2024
Amtliche Mitteilungen
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Grundsteuer Bayern: Fehlerhafte Bescheide

Zwischenzeitlich sind durch die Finanzämter ein Großteil der Bescheide für die Grundsteuermessbeträge ab 01.01.2025 festgesetzt und versendet worden.

Die Stadt Harburg (Schwaben) überprüft stichprobenartig die bei uns eingehenden Bescheide auf Plausibilität. Dabei wurde festgestellt, dass ein Großteil der Bescheide fehlerhaft ist.

Fehler können entweder durch falsches Ausfüllen der Anträge, jedoch auch systembedingt bei den Finanzämtern entstanden sein. Ein fehlerhafter Bescheid kann sich jedoch teils enorm finanziell beim jeweiligen Antragsteller auswirken.

Wir möchten Sie daher dringend bitten, Ihre Grundsteuerbescheide zu überprüfen und sich bei Ungereimtheiten schnellst möglichst an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. Änderungen können nur in schriftlicher Form erfolgen. (Grundsteueränderungsveranlagung in Papierform (verfügbar in den Finanzämtern, elektronisch über Elster, PDF-Formular zum Ausfüllen).

Die Stadt Harburg (Schwaben) ist rechtlich dazu verpflichtet, die bei uns eingehenden Messbescheide (auch wenn diese fehlerhaft sind!) zu veranlagen.

Sollten Sie Ihre Grundsteuerformulare abgegeben haben und noch keinen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten haben, bitten wir Sie ebenfalls sich an das Finanzamt zu wenden.

Da es uns ein großes Anliegen ist, die Grundsteuerreform Bayern so gut wie möglich umzusetzen, bieten wir Ihnen in der Woche vom 05.08.2024 bis zum 09.08.2024 persönliche Termine im Steueramt an.

Wir weisen darauf hin, dass es sich um keine Beratung von Seiten der Stadt Harburg handelt, es erfolgt lediglich ein Abgleich/Hilfestellung für Sie als Steuerpflichtiger.

Natürlich besteht auch jederzeit die Möglichkeit, sich telefonisch an uns zu wenden.

Sie erreichen die zuständige Sachbearbeiterin Frau Strobel unter der Tel. Nr.: 09080/9699-38.