Übersichtslageplan, Maßstab 1:10.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de
Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Salchhof“ beschlossen.
Die Lage des Plangebietes ist dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.
In seiner Sitzung am 25.06.2026 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Veröffentlichung
Zu diesem Zweck sind die folgenden Unterlagen:
in der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter
< www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Möglichkeit zur Stellungnahme
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an
poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden.
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Verfügbare umweltbezogene Informationen
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Salchhof“ sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Tiere Und Pflanzen
Schutzgut Wasser
Alle Schutzgüter der Umwelt
Die genannten Unterlagen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter den oben angegebenen Internet-Adressen oder im Rahmen der Auslegung in der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft eingesehen werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.