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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 32/2026
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Übersichtslageplan der Flächennutzungsplanänderung, unmaßstäblich

Stadt Harburg (Schwaben)

Landkreis Donau-Ries

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Tinyhaussiedlung“ Hoppingen

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Tinyhaussiedlung“ Hoppingen beschlossen.

Die Lage des Änderungsbereichs (Kennzeichnung „W“ mit schwarzer Balkenlinie umrandet) ist dem nachstehend abgedruckten Übersichtslageplan zu entnehmen. Er entspricht im Wesentlichen dem Umgriff des parallel aufgestellten Bebauungsplanes.

 

 

In seiner Sitzung am 30.07.2026 hat der Stadtrat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Veröffentlichung

Zu diesem Zweck sind die folgenden Unterlagen:

Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 30.07.2026)

die im Folgenden genannten umweltbezogenen Informationen

der Inhalt dieser Bekanntmachung

in der Zeit vom

10.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026

im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter

< www.stadt-harburg-schwaben.de> -> „Rathaus“ -> „Bekanntmachungen“

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden.

Verfügbare umweltbezogene Informationen

Zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Wasser

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 09.06.20206: Hinweis auf mögliche Risiken bei Starkregenereignissen, Anregung zur schadlosen und ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung

Alle Schutzgüter der Umwelt

Umweltbericht in der Fassung vom 30.07.2026 mit Aussagen zu den Schutzgütern der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Sach- und Kulturgüter) sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der geplanten Nutzung

Die genannten Unterlagen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter der oben angegebenen Internet-Adresse oder im Rahmen der Auslegung in der Stadt eingesehen werden.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Nicht rechtzeitige Einwendungen von Umweltverbänden

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harburg (Schwaben), den 07.08.2026
Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister (Siegel)