Übersichtslageplan, Maßstab 1:10.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de
Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Tinyhaussiedlung“ beschlossen.
Das Plangebiet ist dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.
In seiner Sitzung am 30.07.2026 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Tinyhaussiedlung“ Hoppingen gebilligt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Veröffentlichung
Zu diesem Zweck sind die folgenden Unterlagen:
| • | Entwurf des Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht inkl. Ausgleichsfläche, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und FFH-Verträglichkeitsabschätzung (jeweils in der Fassung vom 30.07.2026) |
| • | der Inhalt dieser Bekanntmachung |
| • | die im Folgenden genannten umweltbezogenen Informationen |
in der Zeit vom
10.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026
im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter
< www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Möglichkeit zur Stellungnahme
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an
poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden.
Verfügbare umweltbezogene Informationen
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Tinyhaussiedlung“ Hoppingen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Tiere Und Pflanzen
| • | Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 30.07.2026: Untersuchung planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten auf eine Betroffenheit durch die Planung |
| • | FFH-Verträglichkeit in der Fassung vom 30.07.2026: Überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele der im Planungsumfeld vorkommenden Natura 2000-Schutzgebiete |
| • | Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 13.05.2026: Hinweis auf die Erforderlichkeit einer ökologischen Baubegleitung bei der Herstellung der Artenschutzmaßnahmen für die Zauneidechse |
| • | Schalltechnische Untersuchung der ACCON GmbH vom 13.03.2026 mit Aussagen zu möglichen Lärm-Einwirkungen des angrenzenden Bahnbetriebs auf das Plangebiet |
| • | erschütterungstechnische Untersuchung der ACCON GmbH vom 03.12.2021 mit Aussagen zu möglichen Erschütterungs-Einwirkungen des angrenzenden Bahnbetriebs auf das Plangebiet |
| Schutzgut Boden | |
| • | Geotechnischer Bericht der HPC AG vom 26.06.2026 mit Aussagen zu den Baugrundverhältnissen und entsprechenden Gründungs- und Maßnahmenempfehlungen für die Bauausführung |
| Schutzgut Wasser | |
| • | Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 09.06.20206: Hinweis auf mögliche Risiken bei Starkregenereignissen, Anregung zur schadlosen und ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung |
| Alle Schutzgüter der Umwelt | |
| • | Umweltbericht in der Fassung vom 30.07.2026 mit Aussagen zu den Schutzgütern der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Sach- und Kulturgüter) sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der geplanten Nutzung |
Die genannten Unterlagen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter der oben angegebenen Internet-Adresse oder im Rahmen der Auslegung in der Stadt eingesehen werden.
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.