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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 32/2026
Amtliche Mitteilungen
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Änderung der Verordnung über Parkgebühren

in der Stadt Harburg (Schwaben) (Parkgebührenordnung)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 30.07.2026 die folgenden Änderungen der Parkgebührenordnung vom 09.05.2025 beschlossen:

§2 Gebührenhöhe

2) Auf dem Oberen und dem Unteren Burgparkplatz:

1,00 € je Stunde,

5,00 € für 1 Tag,

20,00 € für 1 Kalendermonat, soweit durch den Nutzer ein eigener Arbeitsplatz in der Burg oder in der Altstadt Harburg nachgewiesen wird (Jobticket),

10,00 € für 1 Tag bei Fahrzeugen oder Gespannen mit über 10 Meter Länge (insbesondere Busse).

3) Das Parken auf den speziell ausgewiesenen Wohnmobilstellplätzen oder Gespannen mit über 5,50 Meter Länge (insbesondere Wohnmobile) gestattet.

Die Parkgebühr beträgt hierfür pauschal 10,00 € für 24 Stunden (inkl. Strom)

4) Elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), die nach § 4 EmoG gekennzeichnet sind, sind in den ersten drei Stunden eines Parkvorgangs bei Nutzung der Parkscheibe oder Nutzung der jeweils angeordneten Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit von der Entrichtung von Parkgebühren befreit. § 3 Abs. 2 und 3 EmoG bleibt unberührt.“

§ 4 Benutzungsentgelte

1) Das Untergeschoss des Parkdecks stellt ausschließlich straßenverkehrsrechtlich nichtöffentliche Abstellmöglichkeiten zur Verfügung. Das Benutzungsentgelt wird nach § 52 Straßenverkehrsordnung (STVO) als privatrechtliches Nutzungsentgelt gem. den geltenden Benutzungsbedingungen erhoben.

2) Für die Nutzung der Sondereinrichtungen und Ver- und Entsorgungsanlagen auf den ausgewiesenen Wohnmobilstellplätzen werden privatrechtliche Entgelte für die Infrastrukturnutzung erhoben. Diese betragen:

1,00 € je angefangene 50 Liter für die Entnahme von Frischwasser

3) Die Entgelte nach Absatz 2 sind an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen (Münzprüfer/Säulen) direkt bei Inanspruchnahme der Leistung zu entrichten.“

Die Änderungen treten zum 1. September 2026 in Kraft.

Harburg (Schwaben), 31.07.2026
Christoph Schmidt
1. Bürgermeister