In den letzten Wochen erhielten die Sportvereine vom Landratsamt Donau-Ries die Bescheide über die Bewilligung der pauschalen Sportbetriebsförderungen des Freistaates Bayern. Der Förderbescheid ist auch Grundlage der Bemessung der jeweiligen Übungsleiterzuwendungen durch die Stadt Harburg. In der nächsten Sitzung, am 17. September 2025, wird der Finanzausschuss der Stadt Harburg über die vorliegenden Förderanträge entscheiden.
Sportvereine, die die Voraussetzungen erfüllen, werden daher gebeten bis zum o.g. Sitzungstag einen entsprechenden formlosen Förderantrag unter Beigabe einer Kopie des Förderbescheides des Landratsamtes Donau-Ries vorzulegen.
Nachdem in der Sitzung der gesamte zur Förderung zur Verfügung stehende Betrag auf die vorliegenden Anträge verteilt wird, weisen wir ausdrücklich daraufhin, dass nach dem 15.09.2025 eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können. (Ausschlussfrist!)
Für Rückfragen steht Herr Stegmüller, (Durchwahl 09080/9699-13) gern zur Verfügung.